Naturheilkunde in der Schweiz - quo vadis?
Ursula Küng-Zehnder | Freitag, den 12. August 2005
Der Entscheid des Vorstehers des Eidgenössischen Departements des Innern, fünf alternative Heilverfahren, darunter auch Homöopathie, Phytotherapie und chinesische Medizin, per 01.07.2005 wieder aus dem Grundleistungskatalog der Krankenkassen zu streichen, hat zu grosser Verunsicherung bei vielen Patientinnen und Patienten geführt. Was hat sich geändert? Was muss man als Interessent an naturheilkundlichen Methoden bei seiner Krankenkasse abklären?
Zuerst jedoch die Fakten: Der Entscheid betrifft ausschliesslich komplementärmedizinische Behandlungen bei Ärzten und Ärztinnen mit entsprechenden FMH-Fähigkeitsausweisen. Für die Leistungen der kantonal approbierten nichtärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten (je nach Kanton als Naturärzte oder Naturheilpraktiker bezeichnet) ändert sich nichts.
Ihre Leistungen wurden auch bisher nicht aus der obligatorischen Grundversicherung gedeckt, sondern nur von den privaten Zusatzversicherungen. Das Erfahrungsmedizinische Register als Vertreterin der Kassen, die Berufsverbände und die kantonalen Gesundheitsministerien überprüfen weiterhin die Qualität dieser Therapeutinnen und Therapeuten.
Der Entscheid hat auch positive Seiten: Die komplementärmedizinischen Methoden sind durch die Diskussionen vermehrt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangt. So hat zum Beispiel die übermässig vehemente Ablehnung der Homöopathie durch einzelne Schulmediziner viele frei denkende Mitmenschen wohl eher neugierig gemacht als abgeschreckt. Ein weiterer Vorteil des Entscheids ist, dass die Krankenkassen seither günstigere Zusatzversicherungen mit weniger Auflagen anbieten, insbesondere ohne Altersbeschränkung beim Eintritt.
Wer bisher nur die obligatorische Grundversicherung hat, hat weiterhin drei Möglichkeiten: Verzicht auf alternative Heilverfahren, selber zahlen oder eine entsprechende Zusatzversicherung abschliessen. Worauf muss man bei einer solchen Zusatzversicherung achten, wie kann man sich im Dschungel der unterschiedlichsten Angebote, Bezeichnungen und Leistungen orientieren?
Abzuklären ist insbesondere, welche Heilmethoden bezahlt werden, welche Therapeuten anerkannt sind, wie viel bezahlt wird (Prozentsatz der Rechnung oder fester Betrag pro Behandlung, Limite pro Jahr) und welche Aufnahmebeschränkungen gelten: Insbesondere sollte keine Gesundheitserklärung verlangt werden und keine Altersbeschränkung vorliegen. Falls die eigene Krankenkasse kein befriedigendes Modell anbietet, besteht auch die Möglichkeit, die Zusatzversicherung bei einer andern Kasse abzuschliessen oder die Kasse unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu wechseln.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Entscheid des Innenministers das wachsende Interesse der Bevölkerung für ganzheitliche Heilmethoden sicher nicht bremsen kann, und dass unser Gesundheitssystem nicht darum herumkommen wird, dieses Bedürfnis ernst zu nehmen und zu integrieren.
Frau Ursula Küng-Zehnder führt eine Naturarztpraxis in CH-4052 Basel. Weitere Informationen sind auf der Webseite http://www.gesund-basel.ch/ zu finden.
Links zum Thema:
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Ursula Küng-Zehnder | Freitag, den 12. August 2005
Veröffentlicht in Soziales, Aktuell
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