Vital heute


Sozialversicherung mit System - D, A und CH
Christa Becker | Dienstag, den 12. April 2005

SozialversicherungMal im Ausland arbeiten – davon träumen viele. In den meisten Firmen wird es auch sehr positiv bewertet, wenn man ein Ausbildungs- oder Berufsjahr in einem anderen Land nachweisen kann. Ein Personalchef weiß ganz genau, dass so ein Jahr mit manchen Schwierigkeiten und Anstrengungen verbunden ist.

Und wer das erfolgreich bewältigt hat, ist sicher auch für viele andere Aufgaben der Richtige. Eine gute Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg, diese Seite soll Ihnen dabei helfen.

Deutschland
Das deutsche Sozialversicherungssystem basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Jeder leistet gestaffelt nach seinem Einkommen einen Beitrag dazu. Noch in diesem Jahr sind durchgreifende Änderungen vor allem bei der Krankenversicherung geplant. Die Kassen der Versicherung sind leer und die Arbeitgeber beklagen den hohen Anteil an Lohnnebenkosten. Vorgesehen ist eine Herausnahme der bisherigen Leistungen von Krankentagegeld und Zahnersatz ab 01.07.2005. Die Beitragssätze sollen allgemein um 0,9 % gesenkt werden, was die Betriebe finanziell entlastet. Für Arbeitnehmer sieht die Rechnung anders aus: 0,4 % soll für Zahnersatz und 0,5 % für das Krankentagegeld nur von ihrem Lohn einbehalten werden, anstatt wie bisher zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen abgeführt zu werden.

Die Krankenversicherung ist Pflicht für alle Berufstätige (Ausnahme: Beamte und Selbstständige) bis zu einer Einkommensgrenze von monatlich € 3 900. Wird diese überschritten, hat man die Wahl: wer zuvor pflichtversichert war, kann eine freiwillige Versicherung bei einer Krankenkasse abschließen oder in eine private Krankenkasse wechseln. Wer vorher nie versichert war und über der Einkommensgrenze liegt, kann sich nur bei einer privaten Krankenkasse versichern lassen.

In den gesetzlichen Krankenkassen sind der nicht oder nur gering erwerbstätige Ehepartner und die Kinder ohne Aufpreis mitversichert, bei den privaten Krankenkassen muss jede Person einzeln versichert werden. Die Prämie beträgt je nach Kasse zur Zeit etwa 14 % des Bruttolohns und wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte übernommen.

Die Krankenkassen bezahlen die Behandlung und Vorsorgeuntersuchungen durch den Vertragsarzt oder -zahnarzt (pro Quartal muss eine Eintrittsgebühr von € 10 vom Versicherten entrichtet werden). Zudem übernimmt die Kasse die Behandlungskosten im Krankenhaus oder in der Rehabilitationsklinik, auch die ambulante oder stationäre Behandlung bei privaten Unfällen.

Zusätzliche Zahlungen:
Medikamente, Hilfsmittel (z.B. Hörgerät) sowie Heilmittel (z.B. Krankengymnastik): Die Rezeptgebühr beträgt 10 % des Arznei- oder Behandlungspreises, mindestens jedoch € 5, höchstens € 10.

Fahrtkosten zum Krankenhaus: Gebühr von mindestens € 5 und höchstens € 10, wie bei den Medikamenten.

Behandlung im Krankenhaus oder in der Rehabilitationsklinik: Gebühr von € 10 pro Tag bis maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.

Zahnersatz wie Brücken, Kronen etc.: Die Kasse übernimmt 50 % der Regelversorgung. Der Patient kann auch eine optisch bessere Behandlung wählen, den Aufpreis muss er allerdings selbst finanzieren. Kann der Patient nachweisen, dass er in den letzten 5 bzw. 10 Jahren einmal jährlich beim Zahnarzt zu einer Kontrolle gewesen ist, erhöht sich der Zuschuss der Kasse auf 60 bzw. 65 %.

Dieser Krankenversicherungsschutz besteht auch während des Urlaubs in allen EU-Ländern und vielen weiteren Staaten. Vor dem Urlaub kann ein sogenannter Auslandskrankenschein bei der Kasse angefordert werden, der zur Behandlung am Urlaubsort berechtigt.

Ist der berufstätige Versicherte länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, übernimmt die Krankenkasse die Auszahlung des Krankentagegelds.

Auch Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse bezahlt, was längst nicht in allen Ländern Teil des Leistungskatalogs ist. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt eines Kindes übernimmt die Kasse die Gehaltszahlung an die Arbeitnehmerin.

Arbeitnehmer brauchen keine Unfallversicherung abzuschließen: Unfälle während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin und zurück sind über eine separate Pflichtversicherung abgedeckt, die Kosten müssen vom Arbeitgeber übernommen werden.

Die Pflegeversicherung ist Pflicht und wird von allen Berufstätigen und seit 01.04.2004 auch von Rentnern erhoben. Sie wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen finanziert und beträgt derzeit 1,7 % des Gehalts. Nach dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird die Pflegestufe durch einen Amtsarzt festgelegt. Je nach Pflegestufe I, II oder III erhält man Zahlungen als Unterstützung für pflegende Angehörige, für professionelle Pflege (z.B. Sozialstation) oder als Zuschuss zum Pflegeheim. Außerdem übernimmt die Versicherung die Kosten für den behindertengerechten Ausbau der vorhandenen Räume, falls dies eine Weiterversorgung zuhause ermöglicht.

Eine Arbeitslosenversicherung ist ebenfalls Pflicht in Deutschland für alle Arbeitnehmer, die Kosten dafür teilt er sich mit seinem Arbeitgeber. Ausgenommen sind nur Beamte, Soldaten und Rentner. Die Versicherung bezahlt im Fall der Arbeitslosigkeit für einige Monate ca. 70 % des Gehalts zur Existenzsicherung, außerdem gehören Beratung und Weiterbildung von Arbeitssuchenden zu ihren Pflichten.

In der Rentenversicherung ist jeder Arbeitnehmer (Ausnahme: die Beamten) pflichtversichert. Die Kosten von derzeit 19,5 % des Gehalts teilt er sich auch hier mit seinem Arbeitgeber. Wer über € 5 150 monatlich verdient, liegt über der Bemessungsgrenze und kann sich entweder freiwillig bei einem Rentenversicherungsträger oder aber privat versichern. Letzteres ist für alle, die diese Wahl haben, deutlich lukrativer, das bestätigen sogar die Rentenversicherer selbst! Die Versicherung bezahlt eine Rente ab dem 65. Lebensjahr, aber auch für erwerbsunfähige Menschen sowie Witwen und Waisen. Die Höhe der Rente richtet sich nach der Dauer der Erwerbstätigkeit und beträgt derzeit etwa 53 % des letzten Gehalts, Tendenz stark fallend! Eine zusätzliche private Rentenvorsorge ist unumgänglich, da die Rentenversicherungsträger im Jahr 2030 zwar den Beitragssatz auf 22 % des Gehalts anheben, die Auszahlung hingegen auf 43 % senken wollen aufgrund der leeren Kassen.

Schweiz
Die Schweiz hat ein sehr differenziertes Sozialversicherungssystem mit vielen Wahlmöglichkeiten. Das ist gut, weil der Versicherungsschutz damit sehr individuell ist und schwierig, bis man sich damit einigermaßen auskennt! Ein unabhängiger Versicherungsmakler, den man am besten nach Empfehlungen aussucht, ist zur Orientierung unentbehrlich.

Eine Krankenversicherung zur Grundversorgung ist für alle Einwohner der Schweiz obligatorisch. Sie deckt die Kosten eines Arztbesuchs und den Aufenthalt im Spital ab. Die Grundversorgung beim Zahnarzt sind nur zu einem Minimum abgedeckt. Weitere Versicherungen können zusätzlich abgeschlossen werden, z.B. Krankentransportversicherung, Zahnversicherung oder alternative Heilmethoden.
Bei jeder Krankenversicherung kann man noch die Franchise wählen, die einen großen Einfluss auf die Höhe der monatlich zu zahlenden Prämien hat (je höher die Franchise, desto geringer die monatliche Zahlung). Diese Franchise, eine Kostenbeteiligung durch den Versicherten, beträgt z.B. CHF 300 oder CHF 1000. Dazu kommt noch ein sogenannter Selbstbehalt, der ebenfalls vom Versicherten zu tragen ist. Bei einer Franchise von 300 und einem Selbstbehalt von 10 % muss der Versicherte 10 % der nach Abzug der Franchise übrig bleibenden Kosten selbst bezahlen.
Eine Familienversicherung wie in Deutschland oder Österreich gibt es in der Schweiz nicht, jedes Familienmitglied muss einzeln versichert werden. Arzt- und Medikamentenrechnungen werden vom Versicherten zunächst bezahlt und von der Kasse anteilmäßig zurückerstattet.

Die abgeschlossene Krankenversicherung gilt praktisch weltweit, gegen Vorlage der Arzt- oder Krankenhausrechnung bekommt man Rückerstattung.

Eine UVG (Unfallversicherung) ist für Arbeitnehmer obligatorisch, beträgt ca. 1,5 % des Gehalts und wird vom Arbeitgeber übernommen. Eine private Versicherung für Nicht-Berufstätige ist möglich. Die Prämien für Männern oder Frauen unterscheiden sich geringfügig.

Die ALV (Arbeitslosenversicherung) wird über 1,5 % des Gehalts finanziert und bietet Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Insolvenz des Arbeitgebers. Sie ist für alle unselbstständig Erwerbstätige Pflicht.

Die EOG (Erwerbsersatzordnung) begründet eine Abgabe von allen, die in der AHV/IV versichert sind, ist also für alle Erwerbstätige Pflicht. Sie bezahlt den Verdienstausfall von Personen, die ihren Militär- oder Zivildienst leisten. In der Schweiz gibt es nicht nur eine einmalige Grundausbildung beim Militär, sondern auch jährliche, mehrwöchige Übungen bis zu einer Altersgrenze von 42 Jahren. Diese Ausfallszeiten werden von der EOG bezahlt.

Die IV (Invalidenversicherung) ist an die AHV angegliedert und eine Pflichtversicherung. Sie dient der Wiedereingliederung von Kranken oder Unfallgeschädigten ins Erwerbsleben. Wenn dies nicht glückt, bezahlt die IV eine Rente.

Die Rentenversicherung der Schweiz ist in 3 Säulen gegliedert. Das Rentenalter erreichen Frauen mit 64 und Männer mit 65 Jahren.
Säule 1: Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) beträgt 5,05 % vom Gehalt und ist obligatorisch für Selbstständige und Angestellte. Sie deckt die Existenzgrundlage bei Erreichen eines bestimmten Alters oder bei Tod des Alleinverdieners (gleichzeitig auch Witwen- und Waisenrente) ab.

Säule 2: Die BVG (Berufliche Vorsorge) soll im Gegensatz zur AHV, die nur das Existenzminimum abdeckt, den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder Hinterlassenen sichern. Sie ist Pflicht für alle nicht selbstständig Erwerbstätige.

Säule 3a: Das ist eine freiwillige, zusätzliche Rentenversicherung (auch gebundene Vorsorge genannt) für alle Erwerbstätige. Die Prämie wird vom Bruttolohn bezahlt wird und ist bis zu einer jährlichen Obergrenze von CHF 6 192 steuerfrei. Auch die auflaufenden Zinsen müssen bis zum Erreichen des Rentenalters nicht versteuert werden.
Weiterer Vorteil: Die angesparte Summe kann ausbezahlt werden, um eine eigengenutzte Wohnung oder ein Haus zu bezahlen, aber auch, wenn man die Schweiz wieder verlassen möchte.

Säule 3b: Noch eine freiwillige Rentenversicherung (auch freie Vorsorge genannt), die aber vom Nettolohn zu bezahlen ist und deren Zinserträge nur zum Teil steuerfrei sind.

Wichtig für Nicht-Schweizer: die Rentenansprüche aus dem Ausland können bei Renteneintritt mit verrechnet werden. Außerdem muss man nicht in der Schweiz wohnen bleiben, um eine Rente aus der Schweizer Rentenversicherung zu erhalten.

Eine Krankentagegeldversicherung ist mit einer Wartefrist von 30, 60 oder 90 Tagen je nach Bedingungen des Arbeitsvertrags abzuschließen, wird vom Arbeitgeber bezahlt und ist von der Höhe des Gehalts abhängig. Sie ist nicht Teil der Krankenversicherung wie z.B. in Deutschland, sondern eine eigenständige Versicherung für alle Berufstätige.

Österreich
Das EU-Land Österreich hat ein vergleichsweise übersichtliches Sozialversicherungssystem: Jeder im Inland selbstständig oder unselbstständig Erwerbstätige ist versicherungspflichtig. Familienangehörige sind unter bestimmten Bedingungen mitversichert.

Der Versicherungsbeitrag wird auf dem Gehaltsnachweis nur „Sozialversicherung“ genannt, von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert und direkt vom Lohn einbehalten. Damit ist die Grundversicherung bei Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit sowie die Pension abgedeckt. Der Anteil der Versicherung beträgt ca. 13 % des Bruttoeinkommens mit einer Höchstgrenze von monatlich € 3630. Die darüber liegenden Einkünfte sind versicherungsfrei und führen damit auch nicht zu einer Erhöhung der Pension. Eine private Zusatzversicherung ist natürlich möglich.

Die Höhe der Brutto-Pension beträgt etwa 80 % des letzten Nettoeinkommens. Frauen haben mit Erreichen des 60. und Männer mit Erreichen des 65. Lebensjahr Anrecht auf Pension.

Zusätzliche Zahlungen:
Rezeptgebühr bei Medikamenten: Ja, generell € 4,45

Rezeptgebühr bei Hilfsmittel: Ja, nach Art und Krankenkasse gestaffelt.

Transportkosten: Rezeptgebühr wie bei Medikamenten beim Transport im Inland, aber mit Ausnahmen, die nicht versichert sind (z.B. Skiunfall mit Helikopter-Transport ins Tal).

Zahnarzt: Die Behandlungskosten sind abgedeckt, der Vertragsarzt rechnet direkt mit der Versicherung ab. Beim Zahnersatz werden die Kosten für „abnehmbaren Zahnersatz, also für Teilprothesen aus Kunststoff oder Metall sowie Vollprothesen übernommen. Wer Kronen, Brücken, Stiftaufbauten oder Implantate wünscht, muss dies im Regelfall selbst bezahlen.

Krankenhaus / Rehabilitation: Es gibt eine Zuzahlung, die nach der Höhe des Einkommens berechnet wird.

Geringfügigkeitsgrenze: Wer nur maximal € 323,46 verdient, ist nicht sozialversicherungspflichtig, eine Einzahlung in Kranken- und Pensionskasse ist aber möglich.

Bücher zum Thema:
Einführung in die Sozialversicherung